Welche Bedingungen müssen erfüllt sein für einen Swisscom SAI Sponsoringvertrag?
Öffentliche Schulen
Kindergarten und Grundstufe
- Der Kindergarten oder die Grundstufe dürfen nicht privat geführt werden.
- Sie müssen in einem eigenen Gebäude sein.
Primarstufe, Sekundarstufe I und Sekundarstufe II
- An der Schule muss ein lokales Netzwerk (LAN = Local Area Network) vorhanden sein.
- Das Internet wird in den Unterricht einbezogen und von den Schülerinnen und Schülern als Lernwerkzeug oder Arbeitsinstrument eingesetzt.
Privatschulen
- Privatschulen der Primarstufe oder der Sekundarstufe I mit einem Bildungsauftrag des Kantons. Es handelt sich im Kanton Zürich ausschliesslich um Sonderschulen.
Wann wird kein Internetanschluss bewilligt?
Die obigen Bedingungen müssen erfüllt sein. Anschlüsse die nur für die folgenden Bereiche Verwendung finden werden abgelehnt:
- Schulsekretariate,
- Gemeindebibliotheken und
- Horte haben keinen Anspruch auf einen SAI-Anschluss.
Privatschulen ohne Bildungsauftrag des Kantons
- Privatschulen ohne Bildungsauftrag des Kantons werden direkt von der Swisscom angeschrieben oder können sich beim entsprechenden Verband melden, für sie besteht ein eigenes Netz mit einer eigenen Kontaktstelle.
Tertiärstufe
Schulen der Tertiärstufe (das sind Fachhochschulen sowie Schulen, die sich der beruflichen Weiterbildung oder der Lehrerweiterbildung widmen) können vom Angebot der Swisscom AG nicht profitieren.
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