Internet-Sicherheit umfasst Themen wie
- Computer- und Netzsicherheit: Schutz der Infrastruktur vor Angriffen wie Hacken, mutwillige automatisierte Überlastung, sowie Viren und anderem Schadcode.
- Datensicherheit: Schutz der Daten vor unerlaubtem Zugriff, Manipulation oder Verlust.
- Datenschutz: Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch (siehe Datenschutzgesetz).
- Schutz der Kinder, Jugendlichen und Lehrpersonen: Schutz vor problematischen Inhalten, problematischen Kontakten und Cyber-Mobbing.
- Schutz der Lehrer/innen und der Schule: Schutz vor unangenehmen und/oder rechtlich problematischen Situationen aufgrund der Internet-Nutzung in der Schule (siehe Personalgesetz).
1. Computer- und Netzsicherheit
Die Basisinfrastruktur in der Schule (Netzwerkkomponenten wie Router und Server) sollten so geschützt werden, dass ihr funktionieren nicht gefährdet ist und sie nicht für cyberkriminelle Aktivitäten missbraucht werden kann. Dies bedingt ein professionelles Konfigurieren der Basisinfrastruktur durch einen professionellen IT-Spport, die regelmässige Aktualisierung der Software (Sichereitsupdates) wie auch den Betrieb von Scanner für Schadsoftware auf der Schulinfrastruktur. Auch die Benutzer und Benützerinnen von persönlichen ICT-Geräten sollten von der Schule dazu angehalten werden einen Scanner für Schadsoftware (Virenscanner etc.) zu installieren und regelmässige Sicherhetsupdates durchzuführen. Computer- und Netzsicherheit betrifft auch die physische Sicherheit vor Fremdzugriff (abgeschlossene Räume) und vor Schäden wie Wasser oder Überhitzung.
2. Datensicherheit
Möchte jemand vertrauliche Dokumente im Internet via E-Mail, FTP usw. übermitteln, ist er selber für entsprechende Sicherheitsmassnahmen zuständig (Passwortschutz, Verschlüsselung). Lehrpersonen und Lernende sind selbst für die Sicherung/Backup ihrer Daten verantwortlich.
3. Datenschutz - Besondere Personendaten
Besondere Personendaten1) gehören nicht (unverschlüsselt) ins Bildungsnetz: Notenblätter und Notenlisten, personalisierte Notizen zu Gesprächen mit Eltern, Schülerkarteien, Prüfungen, Daten der Schulverwaltung, Personalkartei, Budgets, Lohnliste, Buchhaltung usw. Ans Bildungsnetz dürfen deshalb nur Unterrichts-Computer angeschlossen werden. Der Anschluss der Schulsekretariate ist nicht gestattet. Allgemeine Personendaten für Unterrichtszwecke können im Bildungsnetz ohne Bedenken von den Schulen verwendet werden: Schülerarbeiten, E-Mail zwischen Lehrern und Schülern, Aufgabenstellungen, Arbeitsblätter, Schulmaterialien in elektronischer Form, interne Schulwebdocss usw.
4. Schutz der Personen - Authentizität
Es besteht technisch die Möglichkeit, dass Internetbenutzerinnen und -benutzer sich als beliebige Person ausgeben und unter falschem Namen Informationen verbreiten. Falls eine Unsicherheit auftritt, kann eine Nachfrage beim Absender Klarheit schaffen. Weitere Informationen finden Sie unter Café Affenschw@nz.